Gesetzgebung

Sämtliche für die Walliser Fischerei geltenden Regeln sind im Fischereigesetz, der Fischereiverordnung und im sogenannten 5-Jahres-Beschluss geregelt.

Fischreigesetz

Im Fischereigesetz des Kanton Wallis sind unter anderen folgende Artikel aufgeführt:

 

Art. 9 Fischereimittel

Art. 20 Freier Durchgang

Art. 22 Kontrolle

Art. 23 Pflichten des Inhabers

Art. 24 Begleithunde beim Fischen

Art. 28 Art der Nutzung

Art. 30 Ausstellung des Patentes

Fischereigesetz

Fischereiverordnung

In der Verordnung über die Fischerei des Kanton Wallis sind unter anderen folgende Artikel aufgeführt:

 

Art. 3 Angelschnur

Art. 6 Das Fangen von Fischen

Art. 8 Verbotene Mittel und Fischereigeräte

Art. 9 Köder

Art. 10 Patente

Art. 11 Ausbildung für Sachkundenachweis (SaNa)

Art. 12 Kontrollbüchlein

Art. 13 Rückgaben

Art. 15 Wiederaussetzung

Art. 19 Öffnungsperioden

Art. 20 Schliessungsperioden

Art. 21 Schontage

Art. 22 Zeiten zum Fischen

Art. 23 Vorübergehende Schutzmassnahmen

Fischereiverordnung

5-Jahres-Beschluss 2024-2028

Im sogenannten 5-Jahres-Beschluss über die Ausübung der Fischerei werden einzelne Modalitäten der Walliser Fischerei für 5 Jahre festgelegt. Neben den fischbaren Gewässern sind unter anderen folgende interessanten Artikel aufgeführt:

 

1.1 Fischereigewässer

1.2 Reservate

Art. 15 Preise der Patente

Art. 19 Mindestmasse der Fische

Art. 20 Fangzahlbeschränkung

5-Jahres-Beschluss