Gesetzgebung
Sämtliche für die Walliser Fischerei geltenden Regeln sind im Fischereigesetz, der Fischereiverordnung und im sogenannten 5-Jahres-Beschluss geregelt.
Fischreigesetz
Im Fischereigesetz des Kanton Wallis sind unter anderen folgende Artikel aufgeführt:
Art. 9 Fischereimittel
Art. 20 Freier Durchgang
Art. 22 Kontrolle
Art. 23 Pflichten des Inhabers
Art. 24 Begleithunde beim Fischen
Art. 28 Art der Nutzung
Art. 30 Ausstellung des Patentes
Fischereiverordnung
In der Verordnung über die Fischerei des Kanton Wallis sind unter anderen folgende Artikel aufgeführt:
Art. 3 Angelschnur
Art. 6 Das Fangen von Fischen
Art. 8 Verbotene Mittel und Fischereigeräte
Art. 9 Köder
Art. 10 Patente
Art. 11 Ausbildung für Sachkundenachweis (SaNa)
Art. 12 Kontrollbüchlein
Art. 13 Rückgaben
Art. 15 Wiederaussetzung
Art. 19 Öffnungsperioden
Art. 20 Schliessungsperioden
Art. 21 Schontage
Art. 22 Zeiten zum Fischen
Art. 23 Vorübergehende Schutzmassnahmen
5-Jahres-Beschluss 2024-2028
Im sogenannten 5-Jahres-Beschluss über die Ausübung der Fischerei werden einzelne Modalitäten der Walliser Fischerei für 5 Jahre festgelegt. Neben den fischbaren Gewässern sind unter anderen folgende interessanten Artikel aufgeführt:
1.1 Fischereigewässer
1.2 Reservate
Art. 15 Preise der Patente
Art. 19 Mindestmasse der Fische
Art. 20 Fangzahlbeschränkung