Häufige Fragen

Die Antworten auf die folgenden Fragen stammen aus den gesetzlichen Bestimmungen der Walliser Fischerei. 

Wer darf fischen ?

Fischerinnen und Fischer ab erfülltem 13. Altersjahr dürfen selbst fischen. Vor dem erfülltem 13. Altersjahr darf ein Kind, mit seiner eigenen Angelrute, unter Aufsicht eines Patentinhabers fischen, wobei die Fänge letzterem angerechnet werden. Dieser darf jedoch nur von einem einzigen Kind begleitet sein, sofern er nicht dessen Vater oder gesetzlicher Vertreter ist.

Braucht es zum fischen eine Ausbildung ?

Wer ein Patent mit einer Gültigkeit von mehr als einem Monat lösen will, muss einen Kurs für den Sachkundenachweis-Fischerei besuchen. Der WKSFV empfiehlt allen Fischerinnen und Fischern, auch denen die Kurzzeitpatente lösen, den Besuch eines Fliegenfischerkurses oder eines Jung- und Neufischerkurses.

Was braucht es zum fischen ?

Wer in einem öffentlichen Gewässer fischen will, braucht ein Fischereipatent. Für Fischereipatente von einer Gültigkeitsdauer von mehr als einem Monat muss zum Bezug ein Sachkundenachweis SaNa erbracht werden.

Welche Arten von Patenten gibt es ?

Grundsätzlich wird unterschieden zwischen Kanalpatenten und Patenten für die übrigen Gewässer. Kanalpatente werden vom WKSFV verkauft, alle anderen Patente vom Kanton. Wer öfters fischen geht, nimmt am besten das Jahrespatent und schliesst sich einem Fischerverein an.

 

 

Patente Rhone, Flüsse, Bergseen und Teiche

 

Permis Canaux

Wenn der Fischer die beiden oben genannten Jahres Patente nimmt, wird die Wiederbvölkerunggebühr nur einmal berechnet..

Wie bekomme ich vergünstigte Patente ?

Wer Mitglied in einer Sektion (Fischerverein) des WKSFV ist, muss den oben erwähnten Zusatzbetrag für Nichtmitglieder einer Sektion nicht bezahlen. Um Mitglied einer Sektion zu werden, muss man sich beim Präsidenten der Sektion anmelden und den Jahresbeitrag (üblicherweise CHF 60) bezahlen. So spart man Geld und hat erst noch den Vorteil, dass man an Vereinsanlässen teilnehmen kann.

Wo Kann ich Patente Beziehen ?

Jahres-, Halbjahres- und Monatspatente können nur bei der Kantonalen Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere bezogen werden. Zweitages- und Tagespatente können bei den Verkaufsstellen des WKSFV oder online bezogen werden.

Welche Fische darf ich fangen ? Und wie viele ?

Folgende Tabelle zeigt, von welcher Fischart wie viele Fische maximal pro Tag gefangen werden dürfen und welches Mindestfangmass die Fische haben müssen. Fische, welche das Mindestfangmass nicht erreichen, müssen schonend zurückgesetzt werden.

Womit darf gefischt werden ?

Wer mit nur einem Angelhaken ohne Widerhaken, mit einer minimalen Öffnungsweite des Hakens von 8 Millimetern (für die Fliegenfischerei nicht bindend) und ohne Lebendköder fischt, macht bestimmt nichts falsch und fängt Fische. Diese einfache Regel gilt für alle Gewässer.

Was gilt für den Genfersee ?

Für den Genfersee gelten andere Bestimmungen als für die übrigen Seen. Unter folgendem Link sind sie zusammengefasst.

Bestimmungen Genfersee